Steuererklärung

Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuerjahreserklärung – und die strafrechtliche Realkonkurrenz

Unrichtige, unvollständige oder unterlassene Umsatzsteuervoranmeldungen und die denselben Besteuerungszeitraum betreffende unrichtige, unvollständige oder unterlassene Umsatzsteuerjahreserklärung sind unterschiedliche prozessuale Taten im Sinne von § 264 Abs. 1 StPO.

Zwar trifft es zu, dass Steuerhinterziehungen durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen mitbestrafte Vortat einer

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Steuerhinterziehung durch eine falsche Umsatzsteuerjahreserklärung – und die Umsatzsteuervoranmeldungen

Das Verhältnis zwischen unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen und unrichtiger Umsatzsteuerjahreserklärung im Rahmen der Steuerhinterziehung ist eines der Gesetzeskonkurrenz in Form der mitbestraften Vortat.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung ebenso wie das pflichtwidrige Unterlassen der Abgabe einer

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