Der nicht angelegte Sicherheitsgurt

Mit der Frage einer Haftungskürzung wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen.

Anlass hierzu bot ein Fall aus Baden-Baden: Die Klägerin befuhr mit ihrem Pkw nachts gegen 3:10 Uhr eine Bundesautobahn und verlor aus

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