Die Errichtung von Kühlzellen unterfällt dem betrieblichen Geltungsbereich der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV).
Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht und widersprach damit der gegenteiligen Rechtsansicht des Hessischen Landesarbeitsgerichts.
Die Pflicht der Arbeitgeberin, Beiträge zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft
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