Die freie Mitarbeit einer Musikschullehrerin ist kein Arbeitsverhältnis.
So hat aktuell das Arbeitsgericht Berlin die Klage einer vertraglich als freie Mitarbeiterin beschäftigten Musikschullehrerin gegen das Land Berlin abgewiesen. Mit der Klage hatte die Musikschullehrerin die Feststellung begehrt, dass ein Arbeitsverhältnis
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