Oberlandesgericht

Musizieren in der Nachbarschaft

Der Bewohner eines Reihenhauses hat keinen Anspruch darauf, ein von ihm als Lärmbelästigung empfundenes Trompetenspiel aus dem benachbarten Reihenhaus nicht mehr hören.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall bewohnt das klagende Ehepaar als Nießbraucher ein Reihenhaus in einem Wohngebiet.

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