Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen stoppt erneut den Nachtflugverkehr am Flughafen Dortmund. Die Genehmigung der Bezirksregierung Münster über die Zulassung von Flugverkehr in den abendlichen Nachtstunden am Flughafen Dortmund sei rechtswidrig und nicht vollziehbar.
Damit hatten vor dem Oberverwaltungsgericht
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