Säumniszuschläge für einen Beitragsbescheid – und die Anordnung der aufschiebenden Wirkung

Säumniszuschläge und Nebenkosten (Mahnkosten, Pfändungsgebühren, Auslagen) für einen Abgabenbescheid entfallen rückwirkend, wenn das Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz gegen den Abgabenbescheid gewährt.

In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall hatten die Kläger gegen Straßenausbaubeitragsbescheide der beklagten Stadt Erfurt Widerspruch eingelegt. Nachdem die

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Pfändung von Nebenforderungen

Wird im Rahmen eines Verwaltungsvollstreckungsverfahrens die Vollstreckung wegen der Hauptforderung nicht eingeleitet und sollen Nebenleistungen allein beigetrieben werden, so bedarf es für diese Nebenleistungen zwingend eines gesonderten Leistungsbescheides.

Der interne Vollstreckungsauftrag gegenüber dem Vollstreckungsbeamten allein kann nicht im Sinne des

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