Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsmittel der Betreiberin eines Gas- und eines Elektrizitätsnetzes gegen die von der Bundesnetzagentur vorgenommene Festlegung des Zinssatzes für Eigenkapital in der dritten Regulierungsperiode zurückgewiesen. Lieferanten von Gas und Elektrizität müssen an die Betreiber der von ihnen genutzten Netze ein Entgelt bezahlen. Der Gesamtbetrag dieser Entgelte darf
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