Bundesgerichtshof

Neues Vorbringen in der Revisionsinstanz

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Revisionsinstanz in Fällen zulässig, in denen einer der in § 580 Nr. 1 bis 7 Buchst. a ZPO geregelten Restitutionsgründe geltend gemacht wird und, soweit diese auf einer strafbaren Handlung beruhen (§ 580 Nr. 1 bis 5 ZPO),

Lesen
Oberlandesgericht München

Neuer unstreitiger Vortrag in der Berufungsinstanz

Ist der neue Vortrag in der Berufungsinstanz unstreitig geblieben, darf er vom Berufungsgericht nicht gemäß § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO zurückgewiesen werden. Denn unstreitige Tatsachen, die erstmals im Berufungsrechtszug vorgetragen werden, sind stets zu berücksichtigen, und zwar selbst dann, wenn der unstreitige Vortrag im Hinblick auf Folgefragen eine

Lesen