Die Bundesregierung beabsichtigt, bei der Zivilprozessordnung für Zurückweisungsbeschlüsse das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde einzuführen, allerdings erst ab einer Untergrenzen von 20.000 €. Mit dieser Nichtzulässigkeitsbeschwerde sollen die Zurückweisungsbeschlüsse der Berufungsgericht in gleicher Weise anfechtbar sein wie Berufungsurteile. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat
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