Die Verwertung von Luftbildaufnahmen eines Wohngrundstücks zum Zwecke der Berechnung von Niederschlagswassergebühren durch die Stadt ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf datenschutzrechtlich unbedenklich.
So hat aktuell das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Eilantrag einer Grundstückseigentümerin gegen die weitere Nutzung der mittels der
Artikel lesen
