Kein Abschiebungsverbot bei Malariagefahr

Zur Feststellung eines Abschiebungsverbots ist eine Extremgefahr erforderlich. Diese ist bei Kleinkindern, die aus Europa nach Nigeria zurückkehren, allein aufgrund der Malariagefahr nicht gegeben.

Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dem hier vorliegenden Fall ein

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