Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat den Asylantrag einer Frau aus Nigeria, die sich als Zwilling in der Gefahr sah, in ihrer Heimat im Rahmen eines Opferrituals getötet zu werden, als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Zu Recht, wie jetzt das Verwaltungsgericht Mainz in einem Eilverfahren befand.
Die Antragstellerin reiste nach ihren Angaben 2008 in das Bundesgebiet ein und stellte in der Folge einen Asylantrag. Sie habe keine Eltern mehr, aber eine Zwillingsschwester, machte sie geltend. In dem Dorf, in dem sie gelebt habe, würden alle fünf Jahre von einer bestimmten Gruppe im Rahmen von Feierlichkeiten Zwillinge auf einem Altar geopfert, indem man ihr Blut ablasse. Deshalb habe sie auf den Rat ihres Onkels ihre Heimat verlassen. Da sie Christin sei, habe sie keine nähere Kenntnis über die besagte Gruppe. Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt hatte, beantragte die Antragstellerin beim Verwaltungsgericht Mainz im Rahmen eines Eilverfahrens die Aussetzung des Sofortvollzugs der Ablehnungsentscheidung, infolge der sie verpflichtet war, binnen einer Woche auszureisen.
Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Antrag jedoch abgelehnt, da die von der Antragstellerin beschriebene Verfolgungsgefahr nicht glaubhaft sei. Zum einen sei schon nicht nachvollziehbar, weshalb die Antragstellerin als Christin der besagten Gruppe zum Opfer hätte fallen sollen. Da Menschenopfer in Nigeria verboten und strafbar seien, hätte sie sich außerdem unter den Schutz der Polizei stellen können. Vor allem aber sei Folgendes zu sehen: Bei der Volksgruppe der Yoruba, der die Antragstellerin nach ihren Angaben angehöre, gebe es überdurchschnittlich viele Zwillinge und bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts seien diese als Teufelswerk angesehen worden, so dass oftmals eines der Zwillingskinder, manchmal auch beide und mitunter sogar die Mutter nach der Geburt getötet worden seien. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts habe sich die Sichtweise jedoch ins Positive verkehrt. Man habe begonnen, Zwillinge besonders zu verehren und im heutigen Nigeria würden sie als Geschenk Gottes und Glücksbringer angesehen.
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 2. März 2010 – 6 L 105/10.MZ










