Oberlandesgericht Köln

Notarsachen – und die Befangenheit der Richter

Der Umstand, dass die Präsidentin des Oberlandesgerichts als Justizbehörde die angefochtene Entscheidung getroffen hat, begründet keinen hinreichenden Grund für vernünftige Zweifel an der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der richterlichen Mitglieder des Notarsenats des Oberlandesgerichts.

Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass unbeschadet

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