Die in der Ägäis zwischen Griechenland und der Türkei tätigen Rettungsschiffe von Mare Liberum benötigten unter der geltenden Rechtslage kein Schiffssicherheitszeugnis. Fehlt der vorgenommenen Änderung von Schiffsicherheitsanforderungen als technische Vorschrift die Notifikation gemäß der Europäischen Notifizierungsrichtlinie, führt dieser Verstoß gegen
Artikel lesen
