Wenn der Notweg unbequem wird

Ein Notwegerecht begründet kein Recht auf den bequemsten Weg. Mit dieser Begründung hat jetzt das Landgericht Frankenthal (Pfalz) die Klage eines Nachbar-Ehepaars, das durch die Errichtung eines Zauns auf dem angrenzenden Grundstück ein angebliches Notwegerecht zu seinem Haus verletzt sah, abgewiesen. Denn es sei möglich, über einen anderen Zugang auf

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Notwegerecht, Notleitungsrecht – Streitwert und Beschwer

Die Beschwer des Klägers bemisst sich nach dem Streitwert der abgewiesenen Klage auf Gewährung des beantragten Notwege- und Notleitungsrechts. Der Gegenstandswert einer Klage auf Gewährung eines Notweges und eines Notleitungsrechts bemisst sich nicht nach den Herstellungskosten und/oder der Notwegrente, sondern gemäß §§ 3, 7 ZPO nach dem Wert, den diese

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