Ein Notwegerecht begründet kein Recht auf den bequemsten Weg.
Mit dieser Begründung hat jetzt das Landgericht Frankenthal (Pfalz) die Klage eines Nachbar-Ehepaars, das durch die Errichtung eines Zauns auf dem angrenzenden Grundstück ein angebliches Notwegerecht zu seinem Haus verletzt sah,
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