Notveräußerung eines Tieres – nach Aufhebung der Beschlagnahme

Erfolgt nach Aufhebung der Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft gleichwohl noch eine Notveräußerung des beschlagnahmten Tieres, begründet dies eine Schadensersatzpflicht aus der schuldhaften Verletzung des öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnisses.

Ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis entsteht, wenn der Verwaltungsträger (hier die Staatsanwaltschaft) eine bewegliche Sache des

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