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Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 23. Oktober 2018 über die Rechtsbeschwerde gegen den Musterentscheid des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main entschieden. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs ist am 18. Dezember 2018 im Klageregister veröffentlicht worden.

Die musterbeklagte Fondsgesellschaft legte im November

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