Mit der Transparenzkontrolle der Anlagebedingungen einer Kapitalverwaltungsgesellschaft eines inländischen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
In dem zugrundeliegenden Rechtsstreit nimmt der klagende Anleger die beklagte Kapitalverwaltungsgesellschaft auf anteilige Rückzahlung dem Fondsvermögen entnommener
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