Bio-Legehennenkot

Veräußert ein Zwischenhändler, der von einem nach der EG-ÖkoVerordnung zertifizierten Landwirt Hühnertrockenkot und Champignonsubstrat erworben hat, an einen anderen Landwirt mit „BiolandZertifikat“ zum Zweck der Verwendung als Dünger, so stellt es keinen Sachmangel des Kaufgegenstandes dar, wenn zwar der Landwirt,

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