Ein 40 Meter hoher Antennenmast kann sich auf das Erscheinungsbild einer nahe liegenden Villenkolonie auswirken. Daher ist von einer denkmalschutzrechtlichen Zustimmungsbedürftigkeit auszugehen.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Darmstadt in den hier vorliegenden Fällen die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der
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