Paintball-Anlage

Eine Baugenehmigung für eine Paintball- oder Reball-Anlage, die nach den in Deutschland üblicherweise zugrunde gelegten Regelwerken betrieben werden soll und nur für Erwachsene zugänglich ist, darf nach einer aktuellen Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg nicht mit der Begründung versagt

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