Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch eines Abschleppunternehmers vom Vorwurf der Erpressung durch Anbringen von Parkkrallen und Forderung überhöhter Kosten überwiegend bestätigt:
Das Landgericht München I hat den Abschleppunternehmer vom Vorwurf der Erpressung in 19 Fällen, der versuchten Erpressung in zwölf
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