Streit um Listenaufstellung der Piratenpartei

Bei vereinsinternen Streitigkeiten um eine Kandidatenaufstellung muss ein Parteimitglied zuerst die Parteischiedsgerichte anrufen. Es kann deshalb grundsätzlich erst nach erfolgloser Ausschöpfung des parteiinternen Rechtsmittelweges die staatlichen Gerichte in Anspruch nehmen.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Hannover in dem hier

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