Filmkamera

Passivierung von Filmförderdarlehen

Ist ein gewährtes Filmförderdarlehen nur aus zukünftigen Verwertungserlösen zu bedienen, erstrecken sich die Rückzahlungsverpflichtungen aus diesem Darlehen nur auf künftiges Vermögen. Das Darlehen unterfällt dann dem Anwendungsbereich des § 5 Abs. 2a EStG (Ansatzverbot). Die Regelung des § 5 Abs.

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Darlehen mit steigenden Zinssätzen – und die Höhe eines zu passivierenden Erfüllungsrückstandes

Wegen der Verpflichtung, eine am Bilanzstichtag bestehende Darlehensverbindlichkeit in späteren Jahren höher zu verzinsen (Darlehen mit steigenden Zinssätzen), ist in der Bilanz grundsätzlich eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung wegen eines wirtschaftlichen Erfüllungsrückstandes auszuweisen. Eine solche Zinsverbindlichkeit ist grundsätzlich abzuzinsen.

Nach

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