Auch wenn das Finanzamt einem Rentner in einem vor Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes ergangenen (letzten) Einkommensteuerbescheid mitgeteilt hat, dass er nicht mehr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, ist ein Rentner nach Inkrafttreten der Neuregelung zur Besteuerung der Renten und Pensionen
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