Das Kündigungsschreiben vom Personalleiter

Die Zurückweisung eines vom Personalleiter unterschriebenen Kündigungsschreibens mangels vorgelegter Originalvollmacht kommt grundsätzlich nicht in Betracht.

Der Kündigungsempfänger kann nur dann nach § 174 BGB eine Kündigungserklärung wirksam zurückweisen, wenn er keine Gewissheit hat, ob der Erklärende wirklich bevollmächtigt ist und

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