Mit Blick auf neuere Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen ist das polizeiliche Verbot, Messer und andere gefährliche Gegenstände zu tragen, jedenfalls nicht als offensichtlich rechtswidrig zu beurteilt.
So hatte der Eilantrag eines in Dortmund lebenden 22-jährigen Mannes gegen
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