Messer

Individuelles Messerverbot

Mit Blick auf neuere Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen ist das polizeiliche Verbot, Messer und andere gefährliche Gegenstände zu tragen, jedenfalls nicht als offensichtlich rechtswidrig zu beurteilt.

So hatte der Eilantrag eines in Dortmund lebenden 22-jährigen Mannes gegen

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Der Einsatz von Pfefferspray

Wird Pfefferspray zielgerichtet gegen Personen eingesetzt, stellt das grundsätzlich einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar und kann ein besonderes Feststellungsinteresse begründen.

Der Einsatz von Pfefferspray kann zur Abwehr einer drohenden Gefahr für die körperliche Unversehrtheit von Polizeibeamten angewendet

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Pfefferspray als Waffe

Ein Reizstoffsprühgerät der Marke „Walther/ProSecur“ ist als (sonstige) Waffe im technischen Sinne gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a WaffG i.V.m. Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Nr. 1.2.2 zu qualifizieren, die

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