Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Vergnügungssteuer als Wettbürosteuer

Eine Vergnügungssteuer für Wettbüros, in denen Wettereignisse übertragen werden, stellt aufgrund der Unentgeltlichkeit der Mitverfolgung derselben für den Wettkunden keine örtliche Aufwandsteuer dar und unterfällt daher nicht der kommunalen Steuerhoheit.

Im hier entschiedenen Fall unterlag das Wettbüro zwar nach §§

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Landgericht Hamburg

Monopol für Pferdewetten

Ein Monopol für Pferdewetten außerhalb von Rennplätzen kann nach einem aktuellen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union gerechtfertigt sein, wenn mit ihm das Ziel der Bekämpfung der mit Glücksspielen verbundenen Gefahren in kohärenter und systematischer Weise verfolgt wird.

Die Beeinträchtigung

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