Ein Verleger hat gegen die zuständige Bibliothek keinen Anspruch auf Abnahme seiner Druckwerke als sogenannte Pflichtexemplare, entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Kläger des jetzt vom OVG Koblenz entschiedenen Rechtsstreits reproduziert Landkarten und Stadtplänen aus Böhmen, Mähren und
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