§ 15 Abs. 1 FAO verpflichtet den Fachanwalt zur jährlichen Fortbildung. § 15 Abs. 2 FAO schreibt vor, dass die Gesamtdauer der Fortbildung jährlich zehn Zeitstunden nicht unterschreiten darf. § 15 Abs. 3 FAO regelt, dass die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung
Artikel lesen
