Das PKW-Leasing eines Hartz-IV-Aufstockers

Ein ALG-II-Aufstocker kann auch notwendige Leasingraten für einen Pkw von seinem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit absetzen.

Bei sogenannten „Aufstockern“, die neben den SGB II-Leistungen Betriebseinnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit erzielen, sind – neben dem auch für abhängig Beschäftigte geltenden Pauschbetrag

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