Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit einem aktuellen Urteil die Klage von Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung der Bundesautobahn A 1 von vier auf sechs Spuren bei Bassen abgewiesen.
Das im Planfeststellungsbeschluss vom 31. Januar 2006 vorgesehene Lärmschutzkonzept besteht einerseits