PoliScanSpeed

Allein die systembedingt nicht mögliche nachträgliche Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung, die auch bei anderen – standardisierten- Lasermessverfahren gegeben ist, steht der Verwertbarkeit des Messergebnisses grundsätzlich nicht entgegen. Die von dem Amtsgericht in diesem Zusammenhang gezogene Parallele zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur

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