Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Wenn die Speichelprobe zur Datenspeicherung führt

Auch wenn eine Person bei der Polizei vor der Entnahme einer Speichelprobe eine schriftliche Einwilligungserklärung unterschrieben hat, reicht diese Einwilligung für sich als Rechtfertigung für die anschließende Datenerhebung und Datenverarbeitung nicht aus. Vielmehr muss die Polizei vor der Entnahme der Speichelprobe deren materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen gemäß § 81g StPO prüfen. Maßgebend

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Datenspeicherung bei der Polizei

Ist ein Strafermittlungsverfahren abgeschlossen, so ist die Speicherung von personenbezogenen Daten in polizeilichen Datenbanken nur noch sehr eingeschränkt möglich. Ein Kreistagsabgeordneter hatte gegen die jahrelange Speicherung in Polizeidatenbanken geklagt. Der Abgeordnete aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg befand sich im November 2006 in Pudripp, wo wegen des bevorstehenden Castortransportes eine Kreuzung mit

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