Polizist

Der Polizist mit nur einer Niere

Ein Polizist, dem eine Niere entfernt wurde, darf nicht ohne genaue Prüfung seines Gesundheitszustands und der daraus folgenden Einschränkungen aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden. In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Eilverfahren ging es um einen Bundespolizist im mittleren Polizeivollzugsdienst. Seit September 2016 absolvierte dieser den Vorbereitungsdienst, zum

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Berücksichtigung eines erkrankten Beamtenbewerbers

Artikel 33 Absatz 2 GG gewährt jedem Deutschen ein Recht auf Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Allerdings erwächst aus dieser Bestimmung regelmäßig kein unmittelbarer Anspruch auf Einstellung, sondern nur darauf, dass der Dienstherr über eine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet. Ein auf diesen sogenannten

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