Polizeischüler in Berlin

Polizeibewerber mit Harnstein

Ein zurückliegendes Harnsteinleiden und die zur Rezidivvermeidung empfohlene Nachsorge rechtfertigen für sich genommen nicht die Annahme fehlender gesundheitlicher Eignung für den Polizeivollzugsdienst. Entscheidend ist eine Bewertung der individuellen gesundheitlichen Situation; der bloße Hinweis auf mögliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung ärztlicher

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Polizist

Der Polizist mit nur einer Niere

Ein Polizist, dem eine Niere entfernt wurde, darf nicht ohne genaue Prüfung seines Gesundheitszustands und der daraus folgenden Einschränkungen aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden.

In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Eilverfahren ging es um einen Bundespolizist im

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