Landgericht Hamburg

Befunderhebungsfehler

In Fällen eines Befunderhebungsfehlers sind dem Primärschaden alle allgemeinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Patienten unter Einschluss der sich daraus ergebenden Risiken, die sich aus der unterlassenen oder unzureichenden Befunderhebung ergeben können, zuzuordnen.

Nach der Rechtsprechung des erkennenden Bundesgerichtshofs erfolgt bei der

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