Der Deutsche Bundestag hat in erster Lesung über den Regierungsentwurf zur Reform des Versicherungsvertragsrechts beraten. Die Reform soll den Versicherten deutliche Vorteile bringen. Ihnen müssen zum Beispiel künftig rechtzeitig vor dem Vertragsschluss die wesentlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt
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