In einem europaweit ausgeschriebenen verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren zur Erteilung von sog. „Dienstleistungskonzessionen“ hat die Region Hannover voraussichtlich zu Recht Ausschlussfristen festgesetzt und zur Anwendung gebracht. So die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in einem Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, in dem der Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Gunsten eines im Auswahlverfahren ausgeschlossenen Rettungsdienstunternehmens
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