Ein Grundstückseigentümer kann von seinem Nachbarn nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB die Unterlassung der Nutzung des über ihre Grundstücke verlaufenden Privatwegs verlangen, wenn eine Duldungspflicht (§ 1004 Abs. 2 BGB) nicht besteht und der Anspruch nicht verwirkt
Artikel lesenSchlagwort: Privatweg
Rückbau eines privaten Bahnübergangs
Wenn ein landwirtschaftliches Grundstück seine rechtlich gesicherte Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz dadurch verliert, dass ein ersatzloser Rückbau eines Privatwegbahnübergangs geplant wird, handelt es sich im Rahmen der fachplanerischen Abwägung nach § 18 Satz 2 AEG zugunsten des
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