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Sat.1 und das Hasseröder Männer-Camp

Die Liveschaltungen des Fernsehsenders Sat.1 in das „Hasseröder Männer-Camp“ waren keine unzulässige Produktplatzierung.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass Sat.1 nicht die Grenzen zulässiger Produktplatzierung überschritten hat, als es im Vor- und Nachspann zur Übertragung eines Fußballspiels Liveschaltungen in das

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Das Fußball-Bier-Camp für echte Männer

Die von Unternehmen bezahlte Platzierung von Produkten in bestimmten Sendungen (sogenannte Product Placement) ist für Privatsender seit dem Inkrafttreten des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 1. April 2010 ausnahmsweise in Kinofilmen, Filmen und Serien, Sportsendungen und Sendungen der leichten Unterhaltung zulässig. Dabei

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