Haben sich nach einem Prozess, bei dem Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, die finanziellen Verhältnisse durch eine Erbschaft gebessert, muss der Betreffende die Prozesskostenhilfe zurückerstatten. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall eines Mannes entschieden, der für die Rückerstattung kein Geld mehr hatte. Der Mann war nach Abschluss
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