Koran

Beteiligung an einer terroristischen oder kriminellen Vereinigung – und die Konkurrenzen bei mitgliedschaftlichen Beteiligungsakten

Der Tatbestand der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen oder kriminellen Vereinigung verbindet grundsätzlich alle von dem Mitglied in deren Interesse ausgeführten Handlungen zu einer einzigen Tat im sachlichrechtlichen Sinne. Weitere hierdurch verwirklichte Tatbestände werden zu Tateinheit verklammert. Nur wenn mindestens

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Der zu eng gefaßte Anklagevorwurf

Zur Tat im prozessualen Sinn gehört das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen Lebensvorgang darstellt.

Liegen zwei materiellrechtlich selbständige Taten vor, wird es sich regelmäßig auch um zwei prozessuale Taten handeln, es sei denn, die

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