Unterbringungsanordnung durch das Gesundheitsamt – und die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts

Für eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Unterbringungsanorndnung des Gesundheitsamtes nach § 7 PsychKG-SH sind in Schleswig-Holstein die Verwaltungsgericht zuständig und nicht die Zivilgerichte im FamFG-Verfahren.

Die Möglichkeit der Anfechtung von Maßnahmen der Gesundheitsbehörde im Verwaltungsverfahren einschließlich der Vollstreckung und während

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