Ein in Regensburg ansässiger Mieterverein ist nach einer aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach dem Unterlassungsklagengesetz einzutragen. Hieraus folgt seine Befugnis, bestimmte Verbandsklagen im Verbraucherinteresse zu erheben.
Der Mieterverein hatte beim
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