Verfolgt eine Stadt mit dem Aufstellen eines Bebauungsplans und einer Veränderungssperre das Ziel, zusätzliche Belastungen von der benachbarten Wohnbebauung fernzuhalten, steht die Errichtung und der Betrieb einer Halle zur Konditionierung schwach radioaktiver Abfälle damit in Einklang, wenn Belastungen in Form von Immissionen wie Lärm, Gerüche, Erschütterungen damit nicht verbunden sind.
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