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Räumungsfrist: 2 Jahre

Ein Zwischenumzug stellt dann keine unzumutbare Härte da, wenn der gekündigte Mieter erst in zwei Jahren in eine noch zu errichtende eigene Immobilie einziehen kann. Diese Frist ist nicht mehr absehbar, da sie keine verlässliche Prognose über die Lebensplanung zulässt.

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