Bei der Veräußerung eines Verwertungsrechts ist kein passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.
Aufgabe der Rechnungsabgrenzungsposten ist es, im Falle gegenseitiger Verträge, bei denen Leistung und Gegenleistung zeitlich auseinander fallen, die Vorleistung des einen Teils in das Jahr zu verlegen, in dem
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