Eine Sachbearbeiterin in der Rechtsabteilung eines Landesversorgungsamtes, die Vorverfahren sowie Streitverfahren erster oder zweiter Instanz bearbeitet (Sachbearbeiterin „Rechts- und Prozessangelegenheiten, Feststellungsverfahren SGB IX“), ist nicht in die Entgeltgruppe 10 TV-L einzugruppieren, da sie nicht in einer Rechtsabteilung im Rechtssinn beschäftigt
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