Das untreue Rechtsamt

Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche des Landgerichts Leipzig gegen drei Mitarbeiter des Rechtsamts der Stadt Leipzig teilweise aufgehoben.

Die Staatsanwaltschaft wirft drei Mitarbeitern des Rechtsamts der Stadt Leipzig und einer Rechtsanwältin vor, sich wegen Untreue (§ 266 Abs. 1 StGB)

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