Durch die finanziellen Anreizen eines Versicherers in Bezug auf eine Anwaltsempfehlung ist die freie Anwaltswahl jedenfalls dann nicht beeinträchtigt, wenn die Auswahl des Rechtsanwalts immer noch der Versicherungsnehmer trifft und die Grenze des unzulässigen psychischen Drucks nicht überschritten wird. Nach
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